Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Zusammensetzung

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Er besteht aus 34 Mitgliedern unter der Leitung von Eva Bulling-Schröter der Linksfraktion. Ich bin Vollmitglied des Ausschusses - für meine Fraktion arbeiten außerdem Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl und Dorothea Steiner im Ausschuss.


Querschnittsaufgaben des Ausschusses

Der Umweltausschuss behandelt natürlich vor allem die klassischen grünen und nachhaltigen Themen. Doch an vielen Stellen wird auch die Querschnittsaufgabe unserer Themen deutlich, so zum Beispiel beim Klimaschutz, den erneuerbaren Energien oder der Atomkraft - dann sind auch viele wirtschaftliche Aspekte wichtig. Diese Querschnittsfunktion des Ausschusses betont auch die Bedeutung der Aufgabenbereiche für unsere zukünftiges gesellschaftliches Zusammenleben: Es gibt keinen zweiten Planeten, der unsere Lebensbedingungen garantieren könnte, wenn die jetzigen Ressourcen verbraucht, das Klima aufgeheizt und die natürlichen Räume zerstört sind. Unsere Arbeitet betrifft also grundlegende Fragen zur künftigen Lebensqualität unserer Gesellschaft. Dazu gehören nicht nur die großen Themen, die in der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden, wie Klimaschutz, nachhaltige Energieversorgung oder Atomausstieg. Vielmehr sind auch Spezialthemen für diese Gesamtaufgabe wichtig, zum Beispiel Moorschutz, Recycling, Chemikaliengesetze, Landschaftsschutz, Meeresschutz, Lebensräume in Wäldern, Gentechnik oder Artenschutz.


Konflikte und Interessenausgleich

Die konkrete Arbeitsweise des Ausschusses ist vor allem die Begleitung politischer Prozesse und die Kontrolle der Bundesregierung. Dabei ist die Sachlichkeit ein wichtiges Ziel, denn viele der Themen des Ausschusses werden in der Öffentlichkeit sehr emotional behandelt, etwa die Laufzeiten der Atomkraftwerke, die Förderung erneuerbarer Energien oder Eingriffe in die Natur. Oft ist es nicht leicht, die verschiedenen Interessen auszugleichen, denn einerseits gilt es, gute und nachhaltige Lebensbedingungen für den Menschen in unseren Ökosystemen zu erhalten - andererseits ist es auch unsere Pflicht, Natur und Umwelt selber zu schützen. Ganz konkret zeigt sich die Konflikthaftigkeit dieser beiden Ansprüche beispielsweise bei Windrädern: Einerseits garantieren erneuerbare Energien eine nachhaltige und klimaschonende Energieversorgung, andererseits führen sie jedoch auch zu konkreten Eingriffen in natürliche Räume.


Weitere Informationen

Weitere Informationen und die aktuelle Tagesordnung des Umweltausschusses finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.