Der Petitionsausschuss

Rechtsgrundlage und Bedeutung

"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." - dieses Grundrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes bildet die Basis für die Arbeit des Petitionsausschusses des Bundestages, dem ich als ordentliches Mitglied angehöre.

Jeder Mensch, der in Deutschland wohnt, kann dieses Recht nutzen - also unabhängig von Alter oder Herkunft. So kann man sich mit Petitionen an den Bundestag wenden, um sich über Gesetze, das Handeln von Behörden oder Ungerechtigkeiten durch die Politik zu beschweren. Sie sind damit eine gute Möglichkeit, um die Rückmeldungen, Erfahrungen oder Stimmungsbilder der Bürgerinnen und Bürger in die weitere politische Arbeit einfließen zu lassen - der Petitionsausschuss wird deshalb auch gerne "Seismograf des Parlaments" genannt.


Zusammensetzung

Auf Bundesebene und demnach für alle bundespolitischen Gesetze und Behörden ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig. Zusammen mit Memet Kilic und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn arbeite ich für die Grüne Bundestagsfraktion im Ausschuss, Cornelia Behm, Monika Lazar und Josef Philip Winkler sind unsere Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Insgesamt kümmern sich 26 Abgeordnete um die Petitionsarbeit. Sie können die Liste hier einsehen.


Das Petitionsverfahren

Rund 15.000 Petitionen gelangen jedes Jahr in den Petitionsausschuss. Viele Petitionen können schnell bearbeitet werden, indem Sachbearbeiter Hilfe vermitteln oder sich anderweitig einschalten. Im nächsten Schritt wird die Petition inhaltlich geprüft und eine Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums einholt. Genauere Statistiken zur Verteilung auf die Ministerien können Sie hier einsehen. Oft können die Beschwerden auch in diesem Schritt gelöst werden, wenn das Bundesministerium beispielsweise veranlasst, nochmals das Handeln der betreffenden Behörde zu überprüfen. Alle Petitionen, die dann noch offen sind, werden von den Abgeordneten zusammen mit dem Ausschussdienst bearbeitet, um zu schauen, was mit diesen Fällen geschieht. Dabei kann der Ausschuss an Ort und Stelle die Probleme überprüfen, Experten einladen oder sogar Staatssekretäre und Minister zu seinen Sitzungen einladen.

Wenn die Problemsondierung abgeschlossen und der Sachverhalt geklärt ist, formuliert der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlug zur weiteren Behandlung und legt sie dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vor. Nach dem Beschluss des Plenums erhalten die Petenten einen Bescheid mit der Begründung. Ein Viertel aller Petitionen wird am Ende positiv abgeschlossen.


Weitere Informationen

Wenn Sie selber eine Petition einreichen möchten, können Sie dies per Brief, Postkarte oder Fax tun - oder Sie nutzen den komfortablen Online-Dienst. Alle Informationen dazu finden Sie an dieser Stelle.

Den Jahresbericht mit vielen Statistiken, beispielhaften Petitionen und Zusammenfassungen aus allen Fachbereichen können Sie hier herunterladen. Die Webseite des Ausschusses finden Sie hier.